Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Gremium fasst entsprechend dem Beschlussvorschlag mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluss:

1.    Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Synopse der Verwaltung vom 08.10.2018 berücksichtigt bzw. bleiben unberücksichtigt.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan in der Fassung vom 04.12.2017 / 29.10.2018 – 03 bzw. 08.10.2018 mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 6 – 11) und Freiflächenplan (Anlage 5) wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen.

3.    Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08.10.2018 werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.