Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Das Gremium fasst somit mehrheitlich folgenden Beschluss:

Dem Bauvorhaben wird unter Befreiung nach § 31 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sondergebiet Gartenhausgebiet“ zugestimmt.