Beschluss: zur Kenntnis genommen

Folgender Beschlussvorschlag wird vom Gremium zur Kenntnis genommen:

1.   Landschaftsplan 2030 (Offenlagebeschluss):

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Es liegen keine verfahrensrelevanten Anregungen vor.

 

2.   Flächennutzungsplan 2030 (Offenlagebeschluss):

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Es liegen keine verfahrensrelevanten Anmerkungen vor.

 

3.   Teilflächennutzungsplan Windenergie (abschließender Beschluss):

Die Planung wird zur Kenntnis genommen.