Sitzung: 02.04.2019 Bau- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/313/2019
Gemäß dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung fasst das Gremium somit einstimmig folgenden
Beschluss als Empfehlung für den Gemeinderat:
1.
Für das
Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Die
Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des 13a
BauGB. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Horster Graben links“.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange / der Öffentlichkeit gemäß den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
BauGB vorzubereiten und durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der
Verwaltung gestellt.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt und ermächtigt, Vorarbeiten im Sinne des § 209 BauGB
durchzuführen bzw. zu vergeben.