Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung fasst das Gremium somit einstimmig folgenden Beschluss als Empfehlung für den Gemeinderat:

1.      Für das Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des 13a BauGB. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Horster Graben links“.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange / der Öffentlichkeit gemäß den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, Vorarbeiten im Sinne des § 209 BauGB durchzuführen bzw. zu vergeben.