Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Gremium beschließt somit einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

„Für die Ausführung der baulichen Maßnahmen auf dem Baugrundstück Flst.Nr. 5796, Schloßgartenstr. 8 im OT Berghausen wird eine Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB von der bestehenden Veränderungssperre zum B-Plan „Am Bahnhofsplatz“ erteilt.“