Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Das Gremium stimmt somit mehrheitlich für folgenden Beschlussvorschlag:

„Für den über das Baufenster herausragenden Teil des Garagenvordaches wird eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 Satz 2 BauGB erteilt.“