Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Gremium fasst somit einstimmig folgenden Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB versagt.

Begründung:

1.  Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Privilegierung im Sinne des § 35 /1 BauGB liegt nicht vor.

2.  Das Bauvorhaben befindet sich im Landschaftsschutz-Gebiet „Pfinzgau“.