Sitzung: 04.02.2020 Technik- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/514/2020
Das Gremium fasst
somit als Empfehlung für den Gemeinderat folgenden Beschluss:
1.
Der Bebauungsplanentwurf ist gem. § 3 Abs. 2
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung gem. §
4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel. Der Zeitraum wird in das Ermessen der
Verwaltung gestellt.
2.
Der
Durchführungsvertrag wird anerkannt. Der Vertrag ist notariell beurkunden zu
lassen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen bzw.
Untervollmacht zu erteilen.