Sitzung: 03.03.2020 Technik- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/526/2020
Das Gremium fasst
als Empfehlung für den Gemeinderat somit mehrheitlich folgenden Beschluss:
1.
Der rechtskräftige
Bebauungsplan „Heilbrunn-Engelfeld“, OT Söllingen wird geändert. Die Änderung
trägt die Bezeichnung „Heilbrunn-Engelfeld / Quartiersplatz“, 1. Änderung, OT
Söllingen. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs.
3 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird gem. § 13a Abs. 2
Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.