Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Das Gremium fasst als Empfehlung für den Gemeinderat somit mehrheitlich folgenden Beschluss:

1.      Der rechtskräftige Bebauungsplan „Heilbrunn-Engelfeld“, OT Söllingen wird geändert. Die Änderung trägt die Bezeichnung „Heilbrunn-Engelfeld / Quartiersplatz“, 1. Änderung, OT Söllingen. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.