Sitzung: 24.03.2020 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/539/2020
Mit 12 Ja- und einer Nein-Stimme fasst der
Gemeinderat folgenden Beschluss:
1.
Für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich
„AB_VS Sonnenberg-Salbusch“, Stand: 03-2020 wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Sonnenberg-Salbusch“. Die Aufstellung
erfolgt im förmlichen Verfahren nach den Vorschriften des BauGB.
2.
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 beigefügte
Konzeption (Bebauungsplanentwurf „Sonnenberg-Salbusch“, Stand: 12.03.2020) als
Grundlage für die weitere Planung (Ausarbeitung und Verfeinerung des Entwurfs
als Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.
1 BauGB.
3.
Zur Sicherung der Planung wird gemäß § 14 BauGB
eine Veränderungssperre für den unter Ziffer 1 bezeichneten Geltungsbereich
erlassen. Die Veränderungssperre tritt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung
in Kraft.