Mit 12 Ja- und einer Nein-Stimme fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

1.      Für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich „AB_VS Sonnenberg-Salbusch“, Stand: 03-2020 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Sonnenberg-Salbusch“. Die Aufstellung erfolgt im förmlichen Verfahren nach den Vorschriften des BauGB.

2.      Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 beige­fügte Konzeption (Bebauungsplanentwurf „Sonnen­berg-Salbusch“, Stand: 12.03.2020) als Grundlage für die weitere Planung (Ausarbeitung und Verfeinerung des Entwurfs als Vorbereitung der frühzeitigen Betei­ligung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

3.      Zur Sicherung der Planung wird gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den unter Ziffer 1 be­zeichneten Geltungsbereich erlassen. Die Verände­rungssperre tritt am Tag nach ihrer ortsüblichen Be­kanntmachung in Kraft.