Sitzung: 05.05.2020 Technik- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/562/2020
Das Gremium fasst
somit mehrheitlich als Empfehlung für den Gemeinderat folgenden Beschluss:
1.
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Obere Au“,
1. Änderung, OT Berghausen wird geändert. Die Änderung trägt die Bezeichnung
„Obere Au“, 2. Änderung, OT Berghausen. Die Änderung erfolgt im beschleunigten
Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und
Behörden / Träger öffentlicher Belange gem. den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1
und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der
Verwaltung gestellt.
3. Aufgrund
der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) sind im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Unterrichtung,
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung) grundsätzlich folgende
organisatorische Maßnahmen umzusetzen:
-
Die Unterlagen liegen im Eingangsbereich des
Rathauses II, Kußmaulstraße 3 (Flur, EG) zur Einsicht und Unterrichtung aus.
Das Rathaus II ist für die Dauer der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zu
öffnen.
-
Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht
von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie montags zwischen
13.30 Uhr und 16.00 Uhr. Der Hinweis auf Öffnung des Rathauses II sowie die
entsprechenden Zeiten sind in der Bekanntmachung sowie auf der Homepage
aufzuführen.
-
An der Eingangstüre (außerhalb) des
Rathauses II werden die von den interessierten Bürgerinnen und Bürgern
einzuhaltenden Regeln aufgeführt. Hierzu zählen die bereits bekannten
Abstandsgebote, die Nies- und Hustenetikette sowie eine Regelung zur zulässigen
Personenanzahl im Eingangsbereich (max. 2 Personen zur gleichen Zeit).
-
Auf dem Boden (vor dem Gebäude und
innerhalb) sind Markierungen anzubringen, die eventuell Wartenden das Einhalten
des Mindestabstandes erleichtern sollen.
-
Im Eingangsbereich des Rathauses II ist
Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen.
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Die Möglichkeit der Beteiligung wird auf
drei Wochen „verlängert“ (statt wie üblicherweise zwei Wochen).
-
Am Ort der Auslegung sind Ansprechpartner
aufgeführt / benannt, mit denen die Planung erörtert werden kann und die
Äußerungen auf Wunsch entgegennehmen.
4. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die genannten Maßnahmen anzupassen, sollte dies
erforderlich werden (z. B. aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen im
Hinblick auf die Personalressourcen). Dies betrifft insbesondere die
Öffnungszeiten des Rathauses II bzw. die Zeiten der Möglichkeit der
Einsichtnahme.