Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Das Gremium fasst somit mehrheitlich als Empfehlung für den Gemeinderat folgenden Beschluss:

1.   Der rechtskräftige Bebauungsplan „Obere Au“, 1. Änderung, OT Berghausen wird geändert. Die Änderung trägt die Bezeichnung „Obere Au“, 2. Änderung, OT Berghausen. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteili­gung der Öffentlichkeit und Behörden / Träger öffentlicher Belange gem. den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt.

 

3.   Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Unterrichtung, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung) grundsätzlich folgende organisatorische Maßnahmen umzusetzen:

-     Die Unterlagen liegen im Eingangsbereich des Rathauses II, Kußmaulstraße 3 (Flur, EG) zur Einsicht und Unterrichtung aus. Das Rathaus II ist für die Dauer der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zu öffnen.

-     Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie montags zwischen 13.30 Uhr und 16.00 Uhr. Der Hinweis auf Öffnung des Rathauses II sowie die entsprechenden Zeiten sind in der Bekanntmachung sowie auf der Homepage aufzuführen.

-     An der Eingangstüre (außerhalb) des Rathauses II werden die von den interessierten Bürgerinnen und Bürgern einzuhaltenden Regeln aufgeführt. Hierzu zählen die bereits bekannten Abstandsgebote, die Nies- und Hustenetikette sowie eine Regelung zur zulässigen Personenanzahl im Eingangsbereich (max. 2 Personen zur gleichen Zeit).

-     Auf dem Boden (vor dem Gebäude und innerhalb) sind Markierungen anzubringen, die eventuell Wartenden das Einhalten des Mindestabstandes erleichtern sollen.

-     Im Eingangsbereich des Rathauses II ist Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen.

-     Die Möglichkeit der Beteiligung wird auf drei Wochen „verlängert“ (statt wie üblicherweise zwei Wochen).

-     Am Ort der Auslegung sind Ansprechpartner aufgeführt / benannt, mit denen die Planung erörtert werden kann und die Äußerungen auf Wunsch entgegennehmen.

 

4.   Die Verwaltung wird ermächtigt, die genannten Maßnahmen anzupassen, sollte dies erforderlich werden (z. B. aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Personalressourcen). Dies betrifft insbesondere die Öffnungszeiten des Rathauses II bzw. die Zeiten der Möglichkeit der Einsichtnahme.