Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Gremium fasst somit einstimmig folgenden Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Den Befreiungen, bezüglich der Festsetzungen des Bebauungsplans zur Grundflächenzahl und Nutzung als Tanzschule, wird nach § 31 BauGB zugestimmt.