Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Das Gremium fasst somit mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

1.   Die Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB bezüglich der Überschreitung der Geschossflächenzahl um 35 % wird nicht erteilt.

2.   Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung von Dachgauben unter Einhaltung der Vorschriften des Bebauungsplans wird erteilt.

3.   Der Erstellung von Stellplätzen (Nebenanlagen) außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nach § 23 Abs. 5 BauNVO wird nicht zugestimmt.