Sitzung: 03.11.2020 Technik- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/663/2020
Das Gremium fasst
somit mehrheitlich folgenden Beschluss:
1.
Die Befreiung nach
§ 31 Abs. 1 BauGB bezüglich der Überschreitung der Geschossflächenzahl um 35 %
wird nicht erteilt.
2.
Das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung von Dachgauben unter Einhaltung der
Vorschriften des Bebauungsplans wird erteilt.
3.
Der Erstellung von
Stellplätzen (Nebenanlagen) außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nach §
23 Abs. 5 BauNVO wird nicht zugestimmt.