Sitzung: 13.04.2021 Technik- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/764/2021
Das Gremium fasst
somit folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die grundsätzliche Eignung der Liegenschaft wird in Frage gestellt. Bauordnungsrechtliche Fragestellungen sind durch das Landratsamt eingehend zu prüfen.