Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Gremium fasst somit folgenden Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die grundsätzliche Eignung der Liegenschaft wird in Frage gestellt. Bauordnungsrechtliche Fragestellungen sind durch das Landratsamt eingehend zu prüfen.