Sitzung: 05.04.2022 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/974/2022
Beschluss: |
1.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander, werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen
Stellungnahmen entsprechend der Synopse der Verwaltung vom 25.03.2022
berücksichtigt bzw. bleiben unberücksichtigt 2.
Der geänderte Bebauungsplanentwurf wird gebilligt und nach § 4a Abs. 3
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu wird
eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §
4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. |