Beschluss:

1.    Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Synopse der Verwaltung vom 13.07.2022 berücksichtigt bzw. bleiben unberücksichtigt

2.    Der Bebauungsplan in der Fassung vom März 2022 wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen.

3.    Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom März 2022 werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung