Sitzung: 26.07.2022 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/054/2022
Beschluss: |
1. Nach Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden
die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend
der Synopse der Verwaltung vom 13.07.2022 berücksichtigt bzw. bleiben unberücksichtigt 2. Der
Bebauungsplan in der Fassung vom März 2022 wird nach § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) i.V. mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen. 3. Die zusammen
mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung
vom März 2022 werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 GemO als
Satzung beschlossen. |
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung |