Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt

 

  1. die Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und
  2. die in Ziff. 6.3 genannten Feststellungen zu beschließen.

 

Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag ohne weitere Diskussion einstimmig zu.