Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

 

Paragraf 5 der Satzung wird mit 16 Ja- und 4 Nein-Stimmen wie vom Verwaltungs- und Finanzausschuss vorgeschlagen angenommen.

 

Paragraf 6 Absatz 3 wird einstimmig angenommen.

 

Paragraf 6 Absatz 4 wird mit folgender Fassung mit 17 Ja- und 3 Nein-Stimmen beschlossen:

Hunden, die eine zertifizierte Ausbildung zum Therapiehund oder pädagogischen Begleithund absolviert haben und die Hunde dementsprechend eingesetzt werden. Die Rezertifizierung muss alle 2 Jahre erfolgen. Die vorgenannten Hunde sind nur von der Steuer befreit, sofern sie nicht gewerblich und freiberuflich eingesetzt werden.

 

Paragraf 6 Absatz 5 wird in der folgenden Fassung mit 14 Ja- und 6 Nein-Stimmen beschlossen:

Hunden, die als Nachsuchenhunde im Sinne von § 38 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) eingesetzt werden und als Nachsuchenhunde beim Landesjagdverband registriert sind.

 

Paragraf 11 Absatz 6 der Satzung wird einstimmig gem. Vorlage und Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

Dem Rest der Satzung - §§ 1-4; 7 – 10; 12- 14 – wird mit 15 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt.