Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
Paragraf 5 der Satzung wird mit 16 Ja- und 4 Nein-Stimmen wie vom
Verwaltungs- und Finanzausschuss vorgeschlagen angenommen.
Paragraf 6 Absatz 3 wird einstimmig angenommen.
Paragraf 6 Absatz 4 wird mit folgender Fassung mit 17 Ja- und 3
Nein-Stimmen beschlossen:
Hunden, die eine zertifizierte Ausbildung zum Therapiehund oder
pädagogischen Begleithund absolviert haben und die Hunde dementsprechend
eingesetzt werden. Die Rezertifizierung muss alle 2 Jahre erfolgen. Die
vorgenannten Hunde sind nur von der Steuer befreit, sofern sie nicht gewerblich
und freiberuflich eingesetzt werden.
Paragraf 6 Absatz 5 wird in der folgenden Fassung mit 14 Ja- und 6
Nein-Stimmen beschlossen:
Hunden, die als Nachsuchenhunde im Sinne von § 38 Jagd- und
Wildtiermanagementgesetz (JWMG) eingesetzt werden und als Nachsuchenhunde beim
Landesjagdverband registriert sind.
Paragraf 11 Absatz 6 der Satzung wird einstimmig gem. Vorlage und
Vorschlag der Verwaltung beschlossen.
Dem Rest der Satzung - §§ 1-4; 7 – 10; 12- 14 – wird mit 15 Ja-Stimmen
und 5 Enthaltungen zugestimmt.