Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Pflichtaufgabe                                        Freiwillige Aufgabe                                           

 

Ziel der Verwaltung:

Anpassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer nach geltendem Recht aufgrund Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.09.2022.