Beschluss:

 

  1. Für den im Entwurf vom 08.09.2023 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Er erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Edelstahl Rosswag“.
  2.  

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange gem. den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.