Beschluss:
- Für den im Entwurf vom 08.09.2023 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Er erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Edelstahl Rosswag“.
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- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange gem. den
Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der
Zeitpunkt wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.