Beschluss:
1.
Der Hebesatz der
Grundsteuer A wird ab 2024 von 390 v.H. auf 420 v.H. erhöht.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
3 Nein-
Stimmen: 18 Enthaltungen: 0
2.
Der Hebesatz der
Grundsteuer B wird ab 2024 von 390 v.H. auf 420 v.H. erhöht.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
3 Nein-Stimmen: 18 Enthaltungen: 0
3.
Der
Gewerbesteuerhebesatz wird ab 2024 von 345 v.H. auf 350 v.H. erhöht.
Ja-Stimmen:
3 Nein-Stimmen: 18 Enthaltungen: 0