Sitzung: 05.06.2018 Bau- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Vorlage: BV/120/2018
Beschlussvorschlag (als Empfehlung für den Gemeinderat) |
1.
Der
Bebauungsplan „Gartenhausgebiete“ (geänderte Fassung vom 04.11.1980) wird
gemäß § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Die Änderung erfolgt im förmlichen Verfahren
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. 2.
Zur Sicherung
der Planung wird gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den
Gesamtgeltungsbereich bzw. die maßgeblichen Teilbereiche Nr. 1 – 5 erlassen. 3.
Die Verwaltung
wird beauftragt und ermächtigt, Vorarbeiten im Sinne und nach den
Vorschriften des BauGB (insbesondere Bestandserfassung und Dokumentationen
vor Ort) durchzuführen bzw. zu vergeben. |