Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschlussvorschlag

(als Empfehlung für den Gemeinderat)

1.    Der Bebauungsplan „Gartenhausgebiete“ (geänderte Fassung vom 04.11.1980) wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Die Änderung erfolgt im förmlichen Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.

2.    Zur Sicherung der Planung wird gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den Gesamtgeltungsbereich bzw. die maßgeblichen Teilbereiche Nr. 1 – 5 erlassen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, Vorarbeiten im Sinne und nach den Vorschriften des BauGB (insbesondere Bestandserfassung und Dokumentationen vor Ort) durchzuführen bzw. zu vergeben.