Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Synopse der Verwaltung vom 18.05.2018 berücksichtigt bzw. bleiben unberücksichtigt.
  2. Der Bebauungsplan (zeichnerischer und schriftlicher Teil) mit Begründung und Anlagen in der Fassung vom 18.05.2018 wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen.
  3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18.05.2018 werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.