Sitzung: 26.06.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 3
Vorlage: BV/120/2018/1
Der
Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Bebauungsplan „Gartenhausgebiete“ (geänderte
Fassung vom 04.11.1980) wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Die Änderung
erfolgt im förmlichen Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.
- Zur Sicherung der Planung wird gemäß § 14 BauGB eine
Veränderungssperre für den Gesamtgeltungsbereich bzw. die maßgeblichen
Teilbereiche Nr. 1 – 5 erlassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt,
Vorarbeiten im Sinne und nach den Vorschriften des BauGB (insbesondere
Bestandserfassung und Dokumentationen vor Ort) durchzuführen bzw. zu
vergeben.