Das Gremium fasst als Empfehlung für den Gemeinderat somit einstimmig folgenden Beschluss:

1.   Der vorhabenbezogene Bebauungsplan inkl. der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan werden geändert. Die Änderung trägt die Bezeichnung „Modernes Wohnen in der Seltenbachstraße, 1. Änderung“, OT Berghausen.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange wird gem. § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, einen Durchführungsvertrag – angelehnt an den bereits im Ursprungsverfahren geschlossenen Durchführungsvertrag – zu erarbeiten. Eine Unterzeichnung durch den Vorhabenträger hat noch vor Satzungsbeschluss zu erfolgen.