Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Gremium fasst als Empfehlung für den Gemeinderat somit einstimmig folgenden Beschluss:

1.   Der Bebauungsplan „Ortskern nördlich der B 10“ wird geändert. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des 13a BauGB. Die Änderung trägt die Bezeichnung „Ortskern nördlich der B 10 – 1. Änderung“, OT Söllingen.

2.   Zur Sicherung der Planung wird gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans erlassen. Die Veränderungssperre tritt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.