Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Gremium fasst als Empfehlung für den Gemeinderat somit einstimmig folgenden Beschluss:

1.      Die Lärmaktionsplanung (Lärmaktionsplan Stufe 2 vom Mai 2015) ist gem. § 47d Abs. 5 BImSchG fortzuschreiben (Lärmaktionsplanung 3. Runde). Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung auf Basis des Zwischenberichts (Stand: Dezember 2019).

2.      Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 BImSchG sowie die Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange gem. § 47d Abs. 6 i. V. m. § 47 Abs. 6 BImSchG ist durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt.