Sitzung: 14.01.2020 Technik- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/483/2019
Das Gremium fasst
als Empfehlung für den Gemeinderat somit einstimmig folgenden Beschluss:
1.
Die
Lärmaktionsplanung (Lärmaktionsplan Stufe 2 vom Mai 2015) ist gem. § 47d Abs. 5
BImSchG fortzuschreiben (Lärmaktionsplanung 3. Runde). Der Gemeinderat beschließt
die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung auf Basis des Zwischenberichts
(Stand: Dezember 2019).
2.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 BImSchG sowie die Beteiligung der Behörden
/ Träger öffentlicher Belange gem. § 47d Abs. 6 i. V. m. § 47 Abs. 6 BImSchG
ist durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt.