Sitzung: 22.02.2022 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/814/2021/2
Beschluss: |
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich 1.
Für den im
Lageplan in der Fassung vom 17.01.2022 dargestellten Geltungsbereich wird
nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Grüner
Wohnen in der Wesebachstraße“. 2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
bzw. Träger öffentlicher Belange gem. den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der Verwaltung
gestellt. |