Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich

 

1.   Für den im Lageplan in der Fassung vom 17.01.2022 dargestellten Geltungsbereich wird nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Grüner Wohnen in der Wesebachstraße“.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange gem. den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt.