Beschluss:

1.   Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Synopse der Verwaltung vom 10.05.2023 berücksichtigt bzw. bleiben unberücksichtigt.

 

2.  Der vorhabenbezogene Bebauungsplan in der Fassung vom 10.05.2023 mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 6) wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen.

 

3.  Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.05.2023 werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen