Sitzung: 27.06.2023 Gemeinderat
Vorlage: BV/236/2023
Beschluss:
1. Nach Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die zum Entwurf
des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Synopse der
Verwaltung vom 10.05.2023 berücksichtigt bzw. bleiben unberücksichtigt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan in der
Fassung vom 10.05.2023 mit
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 6) wird nach § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) i.V. mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen.
3. Die zusammen mit dem
Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom
10.05.2023 werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 4 GemO als
Satzung beschlossen.
Abstimmung: 17
Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen