Sitzung: 20.03.2018 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3
Vorlage: BV/044/2018/1
Beschlussvorschlag: |
1.
Für den
Geltungsbereich wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt im
beschleunigten Verfahren nach § 13a bzw. § 13b BauGB. Die entsprechenden
Teilbereiche sind entsprechend gekennzeichnet. Der Bebauungsplan trägt die
Bezeichnung „Seniorenzentrum und Wohnpark an der Pfinz“. 2.
Der
Aufstellungsbeschluss nach Ziffer 1 ersetzt den Aufstellungsbeschluss des
Gemeinderats vom 25.07.2017. 3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer
4-wöchigen Planauflage durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der
Verwaltung gestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel. 4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, einen Durchführungsvertrag zu erarbeiten. Eine
Unterzeichnung / Verpflichtung durch den Vorhabenträger hat noch vor
Satzungsbeschluss zu erfolgen. |