Beschlussvorschlag:

1.    Für den Geltungsbereich wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a bzw. § 13b BauGB. Die entsprechenden Teilbereiche sind entsprechend gekennzeichnet. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Seniorenzentrum und Wohnpark an der Pfinz“.

2.    Der Aufstellungsbeschluss nach Ziffer 1 ersetzt den Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom 25.07.2017.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer 4-wöchigen Planauflage durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel.         

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Durchführungsvertrag zu erarbeiten. Eine Unterzeichnung / Verpflichtung durch den Vorhabenträger hat noch vor Satzungsbeschluss zu erfolgen.