Sitzung: 03.07.2018 Bau- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: BV/129/2018
Beschlussvorschlag (als Empfehlung an den Gemeinderat) |
1.
Für das
Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt (Anlage
3 und 4). Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach den
Vorschriften des § 13a BauGB. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung
„Westliche Karlsruher Straße“. 2.
Der Beschluss
nach Ziffer 1 ersetzt den Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom
23.02.2016. 3.
Die Verwaltung
wird beauftragt und ermächtigt, Vorarbeiten im Sinne des § 209 BauGB
durchzuführen bzw. zu vergeben. |