Beschlussvorschlag

(als Empfehlung an den Gemeinderat)

1.    Für das Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt (Anlage 3 und 4). Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13a BauGB. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Westliche Karlsruher Straße“.

2.    Der Beschluss nach Ziffer 1 ersetzt den Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom 23.02.2016.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, Vorarbeiten im Sinne des § 209 BauGB durchzuführen bzw. zu vergeben.