Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1.       Beschlussvorschlag:              Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange gem. den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Zeitpunkt wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt.

2.       Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre „Gartenhausgebiete“, OT Berghausen. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.