Mit 21 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Bebauungsplanentwurf wird unter Einbeziehung der Anmerkungen von GR Dr. Rahn gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel. Der Zeitraum wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt.

 

Danach erfolgt eine 10 minütige Sitzungspause für die Coronalüftung.