Beschluss:

 

1.  Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

 

2.  Der Entwurf zur Offenlage wird unter Berücksichtigung des Artenschutzes gebilligt.

 

3.  Die Verwaltung wird mit der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteili-
     gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2  
     BauGB beauftragt.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag mehrheitlich mit folgendem Abstimmungsergebnis zu:

 

Ja-Stimmen:   17                             Nein-Stimmen:   4                          Enthaltungen:   0